Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der WINEX Software GmbH für Speditions- und Transportunternehmen (gültig ab 01.01.2023)
Vertragspartner
Vertragspartner sind die WINEX Software GmbH, Am Flughafen Cargo City Süd Geb. 537E, 60549 Frankfurt am Main (im Folgenden „WINEX Software“ und der Dienstleistungsempfänger (gemeinsam „die Parteien“).
Vertragsgegenstand
Die WINEX Software - Servicesoftware für Transport- und Speditionsunternehmen (nachfolgende „Software“) wird von WINEX Software als webbasierte Cloud-Lösung betrieben. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet durch Zugriff auf die Server von WINEX Software bzw. auf die Server eines vom WINEX Software beauftragten Dienstleisters. Dem Dienstleistungsempfänger wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen und Daten mit Hilfe der Software zu speichern und zu verarbeiten.
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus folgenden Unterlagen:Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), der Leistungsbeschreibung, gemäß den auf der Website von WINEX Software unter https://winexsoftware.de abrufbaren Informationen
Preisliste der WINEX Software in der jeweils aktuellsten Version, abrufbar auf der Website von WINEX unter https://winexsoftware.de
Diese Regeln die Bereitstellung der Software durch WINEX Software: Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Dienstleistungsempfängers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Dienstleistungsempfängers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Zustandekommen des Vertrags: Um die Software als Vollversion nutzen zu können, muss der Dienstleistungsempfänger auf der Website von WINEX Software ein Konto anlegen und sich als Nutzer registrieren. Ein Vertrag kann dann in der Folge in verschiedenen Konstellationen zustande kommen:
1. In dem die Parteien einen entsprechenden Vertrag in üblicher schriftlicher Form schließen,
2. der Dienstleistungsempfänger auf eine vom Dienstleister ausgestellte Pro-Forma- Rechnung zahlt,
3. oder der Dienstleistungsempfänger über die Website und die dortige Eingabemaske und Betätigen der Bestellbuttons „Abonnement kaufen“ und „Abonnement verlängern“ die Software bestellt
Es besteht die Möglichkeit, die Software einmalig und kostenlos für einen Zeitraum von 14 Tagen zu testen. Erst nach Ablauf des Testzeitraums ist die Nutzung der Software für den Dienstleistungsempfänger nur noch gegen Entgelt möglich. Um ein Testabo abzuschließen muss sich der Dienstleistungsempfänger in dem dafür vorgesehenen Formular auf der Website unter Angabe von Land, Firmenname, Telefon und E-Mail-Adresse registrieren. Im Rahmen der Testnutzung der Software ist der Dienstleistungsempfänger berechtigt, alle Funktionen dieses Dienstes zu nutzen, wobei die Gewährleistung für die Funktionsweise der Software im Testzeitraum ausgeschlossen ist.
Produktumfang und Leistungen der WINEX Software
Der Umfang der Software ergibt sich aus der über die Website von WINEX Software abrufbaren Beschreibung der Funktionen und Leistungen.
WINEX Software stellt dem Dienstleistungsempfänger die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server. Die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von WINEX Software bereitgestellt. WINEX Software schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Server und den IT-Systemen des Dienstleistungsempfängers.
Die Bereitstellung der Software erfolgt in der bei Vertragsschluss aktuellen Version. Ein Anspruch auf Nutzung in der jeweils aktuellsten Version besteht nicht. Ermöglicht WINEX Software während der Vertragslaufzeit die Nutzung einer aktuelleren Version und macht der Dienstleistungsempfänger hiervon Gebrauch, erstreckt sich der Vertrag auf diese Version. WINEX Software entwickelt die Software laufend weiter und wird den Service durch Updates verbessern. Updates sind grundsätzlich nicht vergütungspflichtig und durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.
Der für den Dienstleistungsempfänger geltende Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den im Falle Updates bereitgestellten Mitteilungen.
WINEX Software hält in der Cloud mit Bereitstellung der Software Speicherplatz für die Anwendungs- und Speicherdaten in dem vereinbarten Umfang bereit. Die Menge an Speicherplatz richtet sich nach dem vom Dienstleistungsempfänger gebuchten Leistungspaket. Darüber hinaus benötigter Speicherplatz ist zusätzlich zu vergüten. WINEX Software ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den WINEX Software nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Dienstleistungsempfänger zur vollständigen Vertragserfüllung.
WINEX Software überlässt dem Dienstleistungsempfänger die Software mit einer gewährten Verfügbarkeit von mindestens 96 % für 24 Stunden/7 Tage die Woche. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software zum Gebrauch durch den Dienstleistungsempfänger im dafür vorgesehenen Zweck. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume für Wartungen und Updates, Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch WINEX Software zu vertreten sind, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt. Unter die vorgenannten Varianten fallen z.B. Ausfallzeiten aufgrund von Stromausfall, Ausfall des Internet- oder Telekommunikationszugangs oder der Verwendung von nicht originalen Geräten, Software oder Dateien durch den Dienstleistungsempfänger.
Wartungsarbeiten sowie Störungen oder Unterbrechungen des Online-Dienstes werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. In der Regel finden Wartungsarbeiten zwischen 0.00 Uhr und 1 Uhr statt und können zu einer Unterbrechung des Zugriffs auf die Software führen.
Der Dienstleistungsempfänger kann bei Funktionsstörungen der Software technischen Support in Anspruch nehmen. Zum einen besteht die Möglichkeit, nach Einloggen im Konto unter der Rubrik „Hilfe“ nach Problemlösungen zu suchen. Es besteht zudem die Option das vorhandene kontextbezogene Hilfesystem („Sprechblasen“) zu nutzen oder die Hilfe auf der Website support.winexsoftware.de zu suchen. Ferner besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme über die auf der Website genannte Telefonnummer.
Pflichten des Dienstleistungsempfängers
Es obliegt dem Dienstleistungsempfänger, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software und ihrer Nutzung zu schaffen, namentlich, dass die sich aus Ziffer 6 ergebenden Systemvoraussetzungen bei ihm erfüllt sind.
Der Dienstleistungsempfänger teilt der WINEX Software etwaige Änderungen seiner unternehmensbezogenen Daten mit.
Der Dienstleistungsempfänger hat die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
Soweit WINEX Software dem Dienstleistungsempfänger im Rahmen der Nutzung der Software Speicherplatz zur Verfügung stellt und ihm ermöglicht, Inhalte zu veröffentlichen, ist der Dienstleistungsempfänger ausschließlich für die gespeicherten/veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Dienstleistungsempfänger stellt insbesondere sicher, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) sind und nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstoßen
Die Software darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder über die zur Verfügung gestellten Kanäle eingestellt werden und es darf nicht auf solche Inhalte hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von WINEX Software schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten, sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten, sind keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.
Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, stets eine aktuelle Antivirensoftware zu verwenden.
Der Dienstleistungsempfänger belehrt seine Mitarbeiter über die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten.
Technische Voraussetzungen
Der Dienstleistungsempfänger muss für die Nutzung der Software bestimmte System- und Zugangsvoraussetzungen sicherstellen. Die Nutzung der Software setzt eine stabile Verbindung zum Internet voraus. Ferner wird ein gängiger Internetbrowser (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, wobei Chrome der bevorzugte Browser für die Nutzung ist), ein individuelles E-Mail-Konto und ein gängiger PDF-Reader benötigt. Für eine optimale Nutzung der Software wird zudem die Nutzung von Geräten mit einer Mindestpunktauflösung von 1280 ×1024 empfohlen.
Die Bereitstellung des erforderlichen Internetzugangs, die Verbindungen zum Internet sowie erforderliches PC-Equipment, Telefonanlagen und/oder Mobilfunkendgeräte sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Dienstleistungsempfänger zu tragen.
Gewährleistung
Der Dienstleistungsempfänger hat WINEX Software Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat mittels einer möglichst detaillierten Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu erfolgen, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Soweit seitens WINEX Software kein Vorsatz besteht, ist die Verjährung auf ein Jahr begrenzt. Ein Selbstbeseitigungsrecht steht dem Dienstleistungsempfänger nicht zu.
Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Dienstleistungsempfängers wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
Weiterhin sind die Rechte des Dienstleistungsempfängers wegen Mängeln ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß genutzt wird, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.
Eine Kündigung des Dienstleistungsempfängers wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn keine Ausschlussgründe i.S.v. Ziffer 4.7 vorliegen und zudem erst zulässig, wenn WINEX Software ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist oder wenn sie von WINEX Software verweigert wird oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Dienstleistungsempfänger gegeben ist.
Nutzungsrechte
Die Software WINEX Software und deren Module sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Markenrechte und alle weiteren sonstigen Leistungsrechte an der Software und deren Modulen sowie an den Gegenständen, die WINEX Software dem Dienstleistungsempfänger im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich WINEX Software zu.
Der Dienstleistungsempfänger erhält an der Software und ggf. genutzten Modulen ein einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
WINEX Software räumt dem Dienstleistungsempfänger ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Software zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck ein. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird.
Der Dienstleistungsempfänger ist nicht berechtigt, über die firmeninterne Nutzung durch seine eigenen Mitarbeiter hinaus, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen. Der Dienstleistungsempfänger ist nicht befugt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
Es erfolgt eine reine Überlassung innerhalb der von WINEX Software bereitgestellten Cloud. Eine physische Überlassung der Software an den Dienstleistungsempfänger erfolgt nicht.
Sofern WINEX Software während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software und/oder Module bereitstellt und der Dienstleistungsempfänger hiervon Gebrauch macht, gelten die vorstehenden Rechte und Pflichten auch für diese.
Der Dienstleistungsempfänger ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selber gestattet.
Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Vergütung richtet sich nach der über die Website von WINEX Software abrufbaren, jeweils aktuellen Preisliste und den dort genannten Preisen oder nach den im Rahmen eines individuellen Angebots benannten und vereinbarten Preisen. Es wird jeweils eine wiederkehrende monatliche oder jährliche Gebühr für die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes von WINEX Software erhoben. Alle Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Dienstleistungsempfänger kann zwischen verschiedenen Paketen (Basic, Premium, Enterprise) wählen. Die Pakete haben einen unterschiedlichen Umfang an Funktionen gemäß den Angaben in der Preisliste und bieten unterschiedliche Speicherkapazitäten für Dokumente pro Jahr. Ferner richtet sich die Höhe des Preises nach der gewählten Anzahl an Nutzern und Fahrzeugen.
Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Er kann zwischen verschiedenen Abrechnungszyklen (monatlich/ vierteljährlich/ jährlich) wählen. Die wiederkehrende Vergütung ist jeweils im Voraus zu leisten. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum. Der Dienstleistungsempfänger erhält je nach Abrechnungszyklus im Voraus eine Rechnung. Die Rechnung wird digital bereitgestellt (Versand per E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sofern der Dienstleistungsempfänger für die Zahlung einen nutzbaren Online-Bezahldienst wählt, erfolgt zunächst die Zahlung. Die Rechnung erhält der Dienstleistungsempfänger im Nachgang zugesandt.
Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich an WINEX Software zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. WINEX Software wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Dienstleistungsempfängers bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Sofern der Dienstleistungsempfänger eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt hat, zieht WINEX Software den Rechnungsbetrag innerhalb eines Werktages nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren oder SEPA-Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.
Zur Aufrechnung ist der Dienstleistungsempfänger nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Dienstleistungsempfänger steht die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Verzögert der Dienstleistungsempfänger die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als einen Abrechnungszyklus, ist WINEX Software nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn WINEX Software ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.1.2 hat.
Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Preis-,Nutzungs-undLeistungsanpassungen
Die Bedingungen des vorliegenden Vertrages können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Produkte und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln des vorliegenden Vertrages hiervon betroffen sind.
Die beschriebenen Leistungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Dienstleistungsempfänger hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss geltendem Leistungsumfang objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von diesem nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen WINEX Software zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von WINEX Software aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie bei der Einführung/Änderung von Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. WINEX Software ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist WINEX Software verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
Nach den Ziffer 10.1 und 10.2 beabsichtigte Änderungen des vorliegenden Vertrages, der Leistungen sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem
Dienstleistungsempfänger mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Dienstleistungsempfänger steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Dienstleistungsempfänger innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Dienstleistungsempfänger wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
Im Falle einer etwaigen Preiserhöhung nach Ziffer 10.2 aufgrund einer Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes besteht keine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung und kein Sonderkündigungsrecht des Dienstleistungsempfängers. WINEX Software wird dem Dienstleistungsempfänger über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z.B. mit der monatlichen Abrechnung, informieren.
Vertragslaufzeit,Kündigung,Rücktritt und Sperrung
Vertragslaufzeit und Kündigung
1.Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, läuft der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann durch die Parteien ordentlich gekündigt werden, jeweils mit Wirkung zum Ende des auf die Kündigungserklärung folgenden Monats.
2. Leistet der Dienstleistungsempfänger eine Zahlung im Voraus, wird der Vertrag auf den vorbezahlten Zeitraum befristet und endet ohne weitere Zahlung nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch. Um einen befristeten Vertrag zu verlängern, muss der Dienstleistungsempfänger vor Ablauf der Befristung eine weitere Zahlung leisten, je nach deren Höhe sich der Vertrag um einen bestimmten Zeitraum verlängert.
3. Unbeschadet der Ziffer 7.4 (Kündigung bei Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs) bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist WINEX Software insbesondere berechtigt, wenn der Dienstleistungsempfänger die vertraglichen Bestimmungen über die lizensierte Nutzung der Software grob verletzt und auch nach einer Abmahnung fortsetzt oder wiederholt; der Dienstleistungsempfänger zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder sonst liquidiert wird und/oder seine Zahlungen einstellt; die Vermögensverhältnisse des Dienstleistungsempfängers sich so verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung oder Fortführung seines Geschäftsbetriebs gefährdet oder unmöglich ist; der Dienstleistungsempfänger sich auch nach einer entsprechenden Mahnung mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung mit mehr als zwei Monaten im Zahlungsverzug befindet oder wenn sich der Dienstleistungsempfänger auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für zwei Monate vereinbarten Entgelte in Zahlungsverzug befindet.
Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
Die Kündigung dieses Vertrages, gleichgültig ob ordentlich oder außerordentlich, hat schriftlich (§ 126 BGB) zu erfolgen.
Sperrung
Haftung
WINEX Software ist für die Inhalte, die der Dienstleistungsempfänger bereitgestellt hat, nicht verantwortlich. WINEX Software ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen oder darauf, ob sie richtig sind. Es obliegt dem Dienstleistungsempfänger selbst, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
WINEX Software haftet in folgendem Umfang auf Schadensersatz für
1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn WINEX Software die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
2. Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, haftet WINEX Software – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von WINEX Software auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. Eine verschuldensunabhängige Haftung von WINEX Software auf Schadensersatz gemäß § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von WINEX Software zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von WINEX Software.
Resultieren Schäden des Dienstleistungsempfängers aus dem Verlust von Daten, so haftet WINEX Software hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Dienstleistungsempfänger vermieden worden wären.
Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die WINEX Software ggf. aufzukommen hat, WINEX Software unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Dienstleistungsempfänger haftet vollumfänglich für die Rechtmäßigkeit der durch den Dienstleistungsempfänger erfolgten und/oder veranlassten Nutzung der Software und insbesondere im Hinblick auf urheber-, marken-, arbeits-, wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Vorgaben. Erkennt der Dienstleistungsempfänger oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, ist er verpflichtet, WINEX Software unverzüglich zu unterrichten. Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich, WINEX Software insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Der Dienstleistungsempfänger stellt WINEX Software und alle etwaigen Erfüllungsgehilfen zudem für sämtliche von ihm erstellten Inhalte von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die die aus rechtswidrigen Inhalten und / oder der Verletzung von Rechten Dritter durch den Dienstleistungsempfänger oder mit seiner Billigung resultieren.
Die Parteien werden sich gegenseitig über gerügte, vermeintliche Rechtsverstöße unverzüglich in Textform benachrichtigen und der jeweils anderen Partei die Möglichkeit geben, eigene Rechte geltend zu machen.
Geheimhaltung
1. Beide Parteien sind verpflichtet, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
2. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere Kunden, Kundendaten, betriebswirtschaftliche Daten (wie z. B. Umsatz, Kalkulation etc.), unternehmerische Planung (wie z. B. geschäftliche Absichten und Vorhaben etc.), Personal- und Organisationsfragen sowie Informationen zu Werbung und Marketing (wie z. B. bisherige und zukünftige Werbung betreffende Analysen, Ausarbeitungen, Studien,Konzepte, Produkte, Preise etc.).
3. Die Parteien sind darüber hinaus verpflichtet, alle Mitarbeiter, Berater und sonstige Dritte, die
Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten und nicht bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zur Vertraulichkeit entsprechend der vorstehenden Regelung zu verpflichten.
4. Die aus den Ziffern 13.1. und 13.3 resultierenden Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die relevanten Fakten in öffentlich recherchierbaren Quellen offenkundig geworden sind.
5. Soweit zwischen den Parteien ergänzend eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wurde, gehen die dortigen Regelungen den vorstehenden vor bzw. werden durch diese ergänzt.
6. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. WINEX Software verarbeitet die personenbezogenen Daten des Dienstleistungsempfängers bzw. seiner Mitarbeiter ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet. Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich, den internen Nutzern die notwendigen Informationen von WINEX Software gemäß Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an WINEX Software an den jeweiligen Nutzer zur Verfügung zu stellen. Sollten weitere personenbezogene Daten durch eine Partei im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verarbeitet werden, verpflichten sich die Parteien, die erforderlichen Regelungen für diese Verarbeitung zu treffen.
2. Der Dienstleistungsempfänger bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Ihm obliegt insoweit auch die Erfüllung der sich aus Art 13, 14 DSGVO ergebenden Informationspflichten.
3. Die Parteien schließen, soweit erforderlich, nach Maßgabe der DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung („AVV“). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der AVV geht Letztere Ersterem vor.
Verpflichtunge bei Beendigung des Vertrages
1. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Dienstleistungsempfänger nicht weiter berechtigt, die Software zu nutzen.
2. WINEX Software gibt dem Dienstleistungsempfängerauf dessen Wunsch am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrags die Möglichkeit zum Download seiner im System eingepflegten Daten und eröffnet hierfür dem Dienstleistungsempfänger für zwei Monate ab Beendigung des Vertrages einen Zugang zur Plattform. Dieser ist jedoch auf die Möglichkeit des Herunterladens der Bestandsdaten beschränkt. Weitere Funktionen stehen dem Dienstleistungsempfänger nicht zur Verfügung. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt eine Löschung der Daten. Eine Löschung unterbleibt, soweit WINEX Software gesetzlich zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet ist.
Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Die Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedarf gleichfalls der Textform.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der gültigen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, so nahe wie möglich kommt. Maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Ungültigkeit erkannt hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.
3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.